EU-Drohnenverordnung 2025 - Was ändert sich für den A2-Fernpiloten?

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Neue Anforderungen für A2-Fernpiloten ab 2025

Änderungen bei Flugabständen und Sicherheitsregeln

Ab 2025 bringt die EU-Drohnenverordnung eine Reihe neuer Vorschriften mit sich, die insbesondere A2-Fernpiloten betreffen. Die wohl wichtigste Anpassung betrifft die Abstandsregeln zu unbeteiligten Personen. Während bislang ein Mindestabstand von 50 Metern galt, werden die Vorgaben künftig differenzierter gehandhabt. So dürfen Drohnen der Klasse C2 im sogenannten „Langsamflugmodus“ auf bis zu 5 Meter an Personen heranfliegen. Im regulären Betrieb ist ein Sicherheitsabstand von mindestens 30 Metern verpflichtend. Diese Änderung eröffnet neue Möglichkeiten, erfordert jedoch ein hohes Maß an Disziplin und Verständnis für die rechtlichen Rahmenbedingungen.

Die Anpassung der Sicherheitsregeln ist nicht nur eine technische, sondern auch eine organisatorische Herausforderung. Betreiber müssen ihre Einsatzszenarien sorgfältiger planen und die Risiken im urbanen Umfeld noch stärker berücksichtigen. Wer die Regeln nicht einhält, riskiert empfindliche Bußgelder und unter Umständen sogar den Entzug der Flugberechtigung. Gleichzeitig bieten die Neuerungen mehr Flexibilität für professionelle Anwendungen, etwa bei Filmproduktionen, Bauinspektionen oder in der Landwirtschaft. Der Gesetzgeber verfolgt damit das Ziel, Innovation zu fördern, ohne die Sicherheit von Menschen und Infrastruktur zu gefährden.

Auswirkungen auf den Betrieb in der Kategorie OPEN A2

Die Änderungen haben unmittelbare Folgen für alle Piloten, die in der Betriebskategorie OPEN A2 aktiv sind. Diese Kategorie richtet sich an Drohnen mit höherem Gewicht, die näher an Menschen geflogen werden dürfen, sofern der Pilot über das EU-Fernpilotenzeugnis A2 verfügt. Ab 2025 wird die Einhaltung der neuen Abstandsregeln verbindlich kontrolliert, und die Anforderungen an die Dokumentation steigen. Piloten müssen nicht nur nachweisen, dass sie im Besitz der notwendigen Zertifikate sind, sondern auch, dass ihre Drohnen den technischen Vorgaben entsprechen.

Die OPEN-Kategorie soll weiterhin eine praxisnahe Möglichkeit bieten, Drohnen ohne komplexe Betriebsgenehmigungen einzusetzen. Dennoch werden die Einsatzmöglichkeiten stärker eingegrenzt, um Risiken im dicht besiedelten Raum zu minimieren. Wer gewerblich tätig ist, profitiert von der Möglichkeit, näher an Objekte oder Personen heranzufliegen, muss aber gleichzeitig strenge Sicherheitsprotokolle einhalten. Für private Drohnenpiloten bleibt die OPEN A2 Kategorie attraktiv, erfordert jedoch ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein und Wissen über die rechtlichen Rahmenbedingungen.

Übergangsregelungen für Bestandsdrohnen

Ein besonders relevanter Punkt betrifft die Übergangsregelungen für bereits im Einsatz befindliche Drohnen. Bis Ende 2024 konnten viele Piloten Modelle ohne CE-Klassenkennzeichnung betreiben, wenn sie bestimmte Nachweise erbrachten. Ab 2025 wird diese Übergangsfrist beendet, und es dürfen nur noch Drohnen mit offizieller CE-Kennzeichnung in den entsprechenden Kategorien eingesetzt werden. Das bedeutet für viele Piloten, dass ältere Drohnenmodelle nur noch in eingeschränkten Betriebsszenarien verwendet werden dürfen.

Diese Regelung soll langfristig für einheitliche Sicherheitsstandards sorgen. Drohnen ohne CE-Kennzeichnung können zwar weiterhin genutzt werden, allerdings meist nur in der Kategorie A3, die Flüge weit entfernt von Menschen vorsieht. Für A2-Piloten, die ihre Drohnen im urbanen Umfeld einsetzen möchten, wird daher eine Investition in neue, konforme Modelle erforderlich. Betreiber sollten frühzeitig prüfen, ob ihre Drohnen den Anforderungen entsprechen, um böse Überraschungen zu vermeiden.

Das EU-Fernpiloten-Zeugnis A2 im Detail

Voraussetzungen: A1/A3-Kompetenznachweis und Selbststudium

Bevor ein Pilot das EU-Fernpilotenzeugnis A2 erwerben kann, muss er zunächst den kleinen Kompetenznachweis A1/A3 ablegen. Dieser bildet die Grundlage und vermittelt Basiswissen über Luftraumstrukturen, Sicherheitsregeln und rechtliche Grundlagen. Anschließend ist ein vertieftes Selbststudium erforderlich, das insbesondere auf meteorologische Aspekte, die Bewertung von Risiken und den sicheren Betrieb in komplexeren Umgebungen eingeht. Viele Schulungsanbieter stellen hierfür strukturierte Lernmaterialien zur Verfügung.

Das Selbststudium ist nicht nur eine formale Voraussetzung, sondern auch ein entscheidender Baustein, um den Praxisalltag sicher zu bewältigen. Themen wie Flugplanung, technische Sicherheitsmaßnahmen und die richtige Einschätzung von Gefahrensituationen stehen dabei im Mittelpunkt. Piloten, die sich intensiv vorbereiten, sind in der Lage, flexibel und regelkonform zu handeln. Dieser theoretische Unterbau ist die Basis, um später auch anspruchsvolle Szenarien meistern zu können.

Inhalte und Ablauf der Theorieprüfung A2

Die Theorieprüfung für das A2-Zeugnis wird durch das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) oder zugelassene Prüfstellen abgenommen. Sie umfasst Fragen zu Wetterkunde, Aerodynamik, Risikomanagement und rechtlichen Vorschriften. Der Umfang ist deutlich größer als bei der A1/A3-Prüfung, da Piloten mit A2-Berechtigung komplexere Einsatzszenarien verantworten. Die Prüfung erfolgt in der Regel online, unterliegt jedoch strengen Auflagen zur Identitätskontrolle.

Für viele Kandidaten ist die Prüfung eine Herausforderung, da sie ein breites Fachwissen abfragt. Wer jedoch das Selbststudium ernsthaft betreibt und sich gezielt vorbereitet, hat gute Erfolgschancen. Nach bestandener Prüfung erhält der Pilot das A2-Zeugnis, das ihn berechtigt, Drohnen in der OPEN A2 Kategorie zu betreiben. Dieses Dokument ist in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union gültig, was für grenzüberschreitende Einsätze von großem Vorteil ist.

Gültigkeit, Verlängerung und Auffrischungskurse

Das A2-Zeugnis hat eine Gültigkeit von fünf Jahren. Nach Ablauf dieser Frist muss der Pilot eine Verlängerung beantragen, die in der Regel eine Auffrischung des Wissens und unter Umständen eine erneute Prüfung erfordert. In den kommenden Jahren wird die EU voraussichtlich verstärkt auf verpflichtende Auffrischungskurse setzen, um die Sicherheit dauerhaft zu gewährleisten.

Für Piloten bedeutet dies, dass das Lernen nicht mit dem Bestehen der Prüfung endet. Der technologische Fortschritt und die sich wandelnden rechtlichen Rahmenbedingungen machen es notwendig, das Wissen regelmäßig zu aktualisieren. Wer kontinuierlich am Ball bleibt, erhöht nicht nur seine Chancen auf eine reibungslose Verlängerung, sondern stärkt auch die eigene Professionalität im Umgang mit Drohnen.

Technische Anforderungen an Drohnen der Klasse C2

Merkmale und Ausstattung von C2-Drohnen

Drohnen der Klasse C2 sind speziell für den Betrieb in der OPEN A2 Kategorie konzipiert. Sie zeichnen sich durch ein maximales Startgewicht von bis zu 4 Kilogramm aus und müssen bestimmte technische Merkmale erfüllen. Dazu gehören unter anderem zuverlässige Sicherheitssysteme, eine definierte Schallleistungsgrenze und klare Vorgaben zur Steuerungspräzision. Hersteller sind verpflichtet, ihre Geräte mit einem CE-Klassenlabel zu kennzeichnen, das die Einhaltung der Normen bestätigt.

Für Piloten bedeutet dies, dass sie bei der Anschaffung genau auf die Zertifizierung achten müssen. Nur Drohnen mit einem gültigen C2-Label dürfen im A2-Betrieb eingesetzt werden. Diese Klassifizierung sorgt für einheitliche Standards innerhalb der EU und erleichtert sowohl die Kontrolle als auch die Rechtsdurchsetzung. Gleichzeitig ermöglicht sie es, dass Piloten von der größeren Flexibilität in der OPEN A2 Kategorie profitieren können.

Slow-Modus und Mindestabstand zu Personen

Ein zentrales Merkmal von C2-Drohnen ist der sogenannte „Slow Mode“. In diesem Modus wird die Höchstgeschwindigkeit der Drohne auf 3 Meter pro Sekunde reduziert. Dadurch sinkt das Risiko schwerer Verletzungen im Falle eines Zwischenfalls erheblich. In Verbindung mit diesem Modus ist es erlaubt, auf bis zu 5 Meter an unbeteiligte Personen heranzufliegen. Außerhalb des Slow Mode muss stets ein Abstand von 30 Metern eingehalten werden.

Diese Regelung eröffnet neue Einsatzmöglichkeiten, insbesondere in städtischen Gebieten. Fotografen und Inspektionsunternehmen können näher an Objekte und Menschen heran, ohne dabei gegen die gesetzlichen Vorgaben zu verstoßen. Gleichzeitig bleibt die Sicherheit gewahrt, da die Technik ein zentrales Element der Risikominimierung darstellt. Für A2-Piloten ist es daher essenziell, den Slow Mode korrekt zu nutzen und die Vorschriften strikt einzuhalten.

Fernidentifizierung und Remote ID

Neben den Abstandsregelungen spielt die Fernidentifizierung eine wichtige Rolle. C2-Drohnen müssen mit einem Remote-ID-System ausgestattet sein, das es Behörden ermöglicht, den Betreiber eindeutig zu identifizieren. Diese Funktion ist vergleichbar mit einem digitalen Nummernschild für Drohnen. Sie sendet Informationen wie Registrierungsnummer, Position und Flughöhe in Echtzeit an autorisierte Stellen.

Die Einführung von Remote ID soll vor allem die Nachvollziehbarkeit von Drohnenflügen verbessern. Im Falle von Vorfällen oder Verstößen können die zuständigen Behörden schneller reagieren und die Verantwortung eindeutig zuordnen. Für Piloten bedeutet dies, dass ihre Flüge transparenter und kontrollierter werden. Wer jedoch gesetzestreu arbeitet, profitiert von einem gesteigerten Vertrauen in den Drohnenbetrieb insgesamt.

Betrieb in der Kategorie OPEN A2

Erlaubte Einsatzszenarien und Einschränkungen

Die Betriebskategorie OPEN A2 richtet sich an Drohnenpiloten, die ihre Geräte in bewohnten Gebieten einsetzen möchten, ohne dabei ein spezielles Betriebsgenehmigungsverfahren durchlaufen zu müssen. Erlaubt sind Flüge mit Drohnen der Klasse C2, sofern der Pilot im Besitz des A2-Zeugnisses ist. Typische Szenarien sind Inspektionen von Gebäuden, Luftaufnahmen in Städten oder Einsätze in der Landwirtschaft nahe bewohnter Gebiete. Gleichzeitig sind die Rahmenbedingungen streng: Flüge über Menschenansammlungen bleiben untersagt, ebenso wie Einsätze in Sicherheitszonen oder in unmittelbarer Nähe kritischer Infrastrukturen.

Die Einschränkungen sollen sicherstellen, dass das Risiko für unbeteiligte Personen minimal bleibt. Auch wenn der Pilot durch das A2-Zeugnis erweiterte Rechte erhält, ist er weiterhin verpflichtet, den Luftraum vor dem Start gründlich zu prüfen. Nur wer diese Verantwortung ernst nimmt, kann den Spielraum der OPEN A2 Kategorie effektiv nutzen. Gerade für gewerbliche Anwendungen eröffnet dies große Chancen, erfordert aber stets eine detaillierte Vorbereitung und Risikoeinschätzung.

Flüge in urbanen Gebieten und über Menschen

Ein besonderer Fokus der neuen Verordnung liegt auf Flügen in urbanen Gebieten. Diese sind zwar erlaubt, unterliegen jedoch klar definierten Bedingungen. Der Betrieb über unbeteiligte Personen ist weiterhin nur eingeschränkt gestattet und setzt die Nutzung von Sicherheitsmodi wie dem Slow Mode voraus. Über Menschenansammlungen ist das Fliegen strikt verboten, da hier die Risiken nicht kalkulierbar sind.

Für A2-Piloten bedeutet dies, dass sie ihre Einsatzplanung anpassen müssen. In der Praxis wird oft ein Ausweichen auf Randbereiche von Städten oder ein Betrieb in kontrollierten Szenarien notwendig sein. Wer mit professionellen Aufträgen arbeitet, sollte Kunden im Vorfeld transparent über die rechtlichen Grenzen informieren. Dadurch wird nicht nur die Rechtssicherheit gestärkt, sondern auch das Vertrauen in die Professionalität des Piloten.

Sichtflugregel (VLOS) und geografische Einschränkungen

Ein weiterer zentraler Punkt in der OPEN A2 Kategorie ist die Pflicht zum Sichtflug (Visual Line of Sight, VLOS). Piloten müssen ihre Drohne jederzeit mit bloßem Auge sehen können. Der Einsatz von Ferngläsern oder reiner Kamerasicht ist unzulässig. Diese Regel soll sicherstellen, dass der Pilot jederzeit die Kontrolle über das Gerät behält und mögliche Gefahren rechtzeitig erkennt.

Zusätzlich gibt es geografische Einschränkungen. In der Nähe von Flughäfen, militärischen Einrichtungen oder Naturschutzgebieten gelten strikte Verbotszonen. Diese sind in der Regel digital über Karten und Apps des Luftfahrt-Bundesamts abrufbar. Verstöße gegen die geografischen Regeln werden streng geahndet und können sowohl finanzielle Strafen als auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Für A2-Piloten ist es daher unverzichtbar, sich vor jedem Flug über die geltenden Einschränkungen zu informieren.

Rechtliche Pflichten für Drohnenbetreiber

Registrierungspflicht und eID-Kennzeichnung

Seit Einführung der EU-Verordnung gilt für alle Drohnenbetreiber eine Registrierungspflicht. Jeder Pilot, der eine Drohne mit Kamera oder über 250 Gramm Startgewicht betreibt, muss sich bei der zuständigen Behörde registrieren. In Deutschland übernimmt das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) diese Aufgabe. Nach erfolgreicher Registrierung erhält der Betreiber eine elektronische Identifikationsnummer (eID), die sichtbar auf jeder Drohne angebracht werden muss.

Diese Regelung erleichtert die Rückverfolgbarkeit bei Vorfällen und sorgt für mehr Transparenz im Luftverkehr. Sie ist vergleichbar mit einem Kfz-Kennzeichen und dient der eindeutigen Identifizierung des Betreibers. Wer seine Drohne ohne gültige Kennzeichnung betreibt, riskiert empfindliche Bußgelder und gegebenenfalls auch den Verlust seiner Flugrechte. Für A2-Piloten ist die Registrierung ein grundlegender Schritt, der vor dem ersten Flug zwingend erledigt werden muss.

Versicherungspflicht für alle Drohnen

Neben der Registrierung besteht eine gesetzliche Pflicht zur Haftpflichtversicherung für Drohnen. Diese gilt unabhängig von Gewicht oder Einsatzbereich und betrifft somit auch Freizeitpiloten. Der Versicherungsschutz muss ausreichend hoch sein, um Schäden an Personen oder Sachwerten abzudecken. Viele Versicherer bieten spezielle Policen für Drohnenbetreiber an, die auf die gesetzlichen Anforderungen abgestimmt sind.

Für gewerbliche A2-Piloten ist eine umfassende Versicherung unverzichtbar. Sie schützt nicht nur vor den finanziellen Folgen eines Unfalls, sondern ist oft auch eine Voraussetzung für die Auftragsvergabe durch Kunden. Wer ohne gültigen Versicherungsschutz fliegt, handelt nicht nur rechtswidrig, sondern setzt auch seine eigene Existenz aufs Spiel.

Rolle des Luftfahrt-Bundesamts (LBA)

Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) spielt eine zentrale Rolle bei der Umsetzung der EU-Drohnenverordnung in Deutschland. Es ist für die Registrierung von Betreibern, die Ausstellung von A2-Zeugnissen und die Kontrolle der gesetzlichen Vorgaben zuständig. Darüber hinaus veröffentlicht das LBA regelmäßig Informationen zu geographischen Einschränkungen und Sicherheitsbestimmungen.

Für A2-Piloten ist das LBA die wichtigste Anlaufstelle bei Fragen rund um Zulassungen, Prüfungen und Genehmigungen. Es ist ratsam, die offiziellen Kanäle regelmäßig zu konsultieren, um stets auf dem neuesten Stand zu bleiben. Wer die Vorgaben des LBA beachtet, kann sicher sein, regelkonform und professionell zu handeln.

Überblick über die EU-Drohnenführerscheine

Der kleine EU-Kompetenznachweis A1/A3

Der A1/A3-Kompetenznachweis stellt die Grundqualifikation für Drohnenpiloten dar. Er ist verpflichtend für alle, die Drohnen mit einem Gewicht über 250 Gramm betreiben wollen. Der Nachweis kann online erworben werden und umfasst Basiswissen über Luftrecht, Luftraumstrukturen und Sicherheitsbestimmungen. Er berechtigt zum Betrieb in den Kategorien A1 und A3, die Flüge nahe an Menschen oder weit entfernt von Personen abdecken.

Für viele Piloten ist der A1/A3-Schein der erste Schritt in Richtung professioneller Drohnennutzung. Er bildet die Grundlage für weiterführende Zertifikate wie das A2-Zeugnis. Auch wenn die Anforderungen vergleichsweise gering sind, vermittelt der Nachweis wichtige Kenntnisse, die im täglichen Betrieb unverzichtbar sind.

Der große EU-Fernpilotenführerschein A2

Das A2-Zeugnis ist die erweiterte Qualifikation für Piloten, die in komplexeren Umgebungen arbeiten möchten. Es erfordert den Besitz des A1/A3-Nachweises und eine zusätzliche Theorieprüfung. Mit dem A2-Zeugnis dürfen Drohnen der Klasse C2 näher an Menschen betrieben werden, was insbesondere für urbane Einsätze relevant ist.

Der Unterschied zum A1/A3-Nachweis liegt vor allem im erweiterten Handlungsspielraum. Während A1/A3-Piloten nur eingeschränkt in bewohnten Gebieten fliegen dürfen, eröffnet das A2-Zeugnis deutlich mehr Einsatzmöglichkeiten. Für kommerzielle Drohnennutzer ist es daher fast immer eine Voraussetzung.

Unterschiede, Gültigkeit und Anwendungsbereiche

Die Unterschiede zwischen den beiden Nachweisen liegen nicht nur in den Einsatzszenarien, sondern auch in der Gültigkeit. Während der A1/A3-Nachweis unbegrenzt gültig ist, muss das A2-Zeugnis alle fünf Jahre erneuert werden. Dies trägt dazu bei, dass A2-Piloten stets auf dem neuesten Stand bleiben und ihr Wissen regelmäßig auffrischen.

Im praktischen Einsatz bedeutet dies: Wer nur in ländlichen Gebieten oder mit leichten Drohnen fliegt, kommt mit dem A1/A3-Nachweis aus. Wer hingegen in Städten oder in der Nähe von Menschen arbeiten möchte, benötigt zwingend das A2-Zeugnis.

Drohnenklassen und ihre Bedeutung für A2-Piloten

Einordnung der Klassen C0–C6

Die EU hat Drohnen in verschiedene Klassen eingeteilt, die von C0 bis C6 reichen. Diese Klassifizierung orientiert sich am Gewicht, den technischen Eigenschaften und den Sicherheitsmerkmalen. Leichte Drohnen bis 250 Gramm fallen in die Klasse C0, während schwerere und leistungsfähigere Modelle höhere Klassifizierungen erhalten.

Für Piloten ist die Kenntnis dieser Einordnung entscheidend. Nur mit der passenden Klassenkennzeichnung ist ein Betrieb in den jeweiligen Kategorien möglich. Die klare Struktur erleichtert es Behörden und Betreibern gleichermaßen, den rechtlichen Rahmen einzuhalten.

Relevanz der Klasse C2 für die OPEN A2 Kategorie

Für A2-Piloten ist insbesondere die Klasse C2 von Bedeutung. Nur Drohnen mit dieser Kennzeichnung dürfen in der OPEN A2 Kategorie betrieben werden. Sie verfügen über technische Merkmale wie den Slow Mode, Remote ID und definierte Sicherheitsstandards.

Wer als A2-Pilot tätig ist, sollte daher gezielt in C2-Drohnen investieren. Nur so lässt sich das volle Potenzial der OPEN A2 Kategorie ausschöpfen. Die Investition lohnt sich vor allem für gewerbliche Betreiber, die regelmäßig in urbanen Gebieten tätig sind.

Weiterführende Betriebskategorien und Genehmigungen

Die Kategorie SPECIFIC und ihre Anforderungen

Neben der OPEN-Kategorie gibt es die Kategorie SPECIFIC, die für komplexere oder risikoreichere Einsätze vorgesehen ist. Sie erfordert in der Regel eine spezielle Betriebsgenehmigung durch die zuständige Behörde. Typische Beispiele sind Flüge außerhalb der Sichtweite (BVLOS) oder über Menschenansammlungen.

Für viele Unternehmen ist die SPECIFIC-Kategorie der nächste Schritt, wenn die OPEN A2 nicht mehr ausreicht. Sie bietet deutlich mehr Freiheiten, erfordert aber auch eine umfassende Risikobewertung und detaillierte Sicherheitskonzepte.

Standardszenarien (STS) und das SORA-Verfahren

Um die Beantragung von Genehmigungen zu erleichtern, hat die EU Standardszenarien (STS) entwickelt. Diese definieren typische Einsatzfälle, die unter klaren Bedingungen ohne individuelle Risikoanalyse durchgeführt werden können. Wer außerhalb dieser Standards fliegen möchte, muss das SORA-Verfahren (Specific Operations Risk Assessment) anwenden.

Das SORA-Verfahren ist ein strukturiertes Bewertungsinstrument, das Risiken identifiziert und geeignete Schutzmaßnahmen definiert. Es ist anspruchsvoll, bietet aber eine solide Grundlage für genehmigungspflichtige Flüge.

Das Light UAS Operator Certificate (LUC)

Für große Betreiber oder Unternehmen gibt es zudem die Möglichkeit, ein Light UAS Operator Certificate (LUC) zu beantragen. Dieses Zertifikat erlaubt es, bestimmte Genehmigungen eigenständig zu erteilen, ohne dass jede Operation einzeln durch die Behörde geprüft wird. Voraussetzung ist ein umfassendes Sicherheitsmanagementsystem und eine nachweislich hohe Betriebskompetenz.

Das LUC ist vor allem für Unternehmen interessant, die regelmäßig komplexe Drohneneinsätze durchführen. Es reduziert den administrativen Aufwand erheblich und bietet maximale Flexibilität.

Gesetzliche Grundlagen der EU-Drohnenregulierung

EU-Verordnung 2019/947: Betriebsvorschriften

Die EU-Verordnung 2019/947 regelt die Betriebsvorschriften für unbemannte Luftfahrzeuge. Sie legt fest, welche Anforderungen Piloten erfüllen müssen und wie die verschiedenen Kategorien strukturiert sind. Ihr Ziel ist es, einen einheitlichen Rechtsrahmen für alle Mitgliedsstaaten zu schaffen und die Sicherheit im europäischen Luftraum zu gewährleisten.

Für A2-Piloten ist die 2019/947 von zentraler Bedeutung, da sie die Grundlage für ihre Berechtigungen und Pflichten bildet. Sie definiert die Abstandsregeln, die Kategorien und die Anforderungen an Prüfungen und Nachweise.

EU-Verordnung 2019/945: Technische Anforderungen

Die EU-Verordnung 2019/945 konzentriert sich auf die technischen Anforderungen an Drohnen. Sie legt fest, welche Standards Hersteller erfüllen müssen, damit ihre Geräte in den EU-Markt gebracht werden dürfen. Dazu gehören Sicherheitsfunktionen, Kennzeichnungen und technische Limitierungen wie die Fernidentifizierung.

Diese Vorschrift sorgt dafür, dass Drohnen europaweit vergleichbare Sicherheitsniveaus erreichen. Für A2-Piloten bedeutet das, dass sie sich auf einheitliche Standards verlassen können, unabhängig davon, in welchem Mitgliedsstaat sie ihre Drohne betreiben.

Was A2-Fernpiloten jetzt beachten müssen

Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen

Mit der EU-Drohnenverordnung 2025 treten zahlreiche Neuerungen in Kraft, die für A2-Piloten entscheidend sind. Dazu zählen die neuen Abstandsregelungen, die Pflicht zu CE-zertifizierten Drohnen und die Einführung von Remote ID. Auch die Übergangsregelungen für Bestandsdrohnen laufen aus, sodass viele Piloten ihre Flotte anpassen müssen.

Die OPEN A2 Kategorie bleibt ein attraktiver Rahmen, erfordert jedoch ein hohes Maß an Fachwissen und Verantwortungsbewusstsein. Wer die Vorschriften kennt und umsetzt, profitiert von neuen Freiheiten und rechtlicher Sicherheit.

Empfehlungen für bestehende und neue Piloten

Bestehende A2-Piloten sollten ihre Drohnenflotte frühzeitig überprüfen und gegebenenfalls in C2-konforme Modelle investieren. Zudem ist es ratsam, das eigene Wissen regelmäßig aufzufrischen und sich über die aktuellen Entwicklungen beim LBA zu informieren. Neue Piloten sollten den Einstieg über den A1/A3-Nachweis wagen und frühzeitig das A2-Zeugnis erwerben, um maximale Flexibilität zu erreichen.

Langfristig wird der Drohnenmarkt von professionellen und gut ausgebildeten Piloten profitieren. Wer jetzt in seine Qualifikation investiert, sichert sich nicht nur rechtliche Vorteile, sondern auch Wettbewerbsvorteile im wachsenden Markt für Drohnendienstleistungen.