Inhaltsverzeichnis:
- Beteiligung von Kommunen nach dem Bürgerenergiegesetz Nordrhein-Westfalen
- Möglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger
- Erfahrungsaustausch zwischen Kommunen
- Unterstützung für Gemeinden mit knappen Haushalten
Beteiligung von Kommunen nach dem Bürgerenergiegesetz Nordrhein-Westfalen
Laut Mitteilung des Kreises Warendorf werden die Einzelheiten der finanziellen Beteiligung in einer Vereinbarung zwischen Kommune und Betreiber festgelegt. Die Mindestbeteiligung beträgt 0,2 Cent pro erzeugter Kilowattstunde Strom. Bei einer modernen Anlage mit über fünf Megawatt Leistung ergibt sich so eine jährliche Summe von etwa 25.000 Euro für die jeweilige Gemeinde.
Diese Zahlungen stellen eine stabile Einnahmequelle dar. Besonders für kleinere Kommunen kann das einen wichtigen Beitrag zum Haushalt leisten. Die Vereinbarungen sind flexibel und können individuell ausgehandelt werden. Dabei bleibt ein gewisser Handlungsspielraum, um auf lokale Gegebenheiten einzugehen.
Möglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger
Auch die Bevölkerung profitiert direkt. Es gibt mehrere Modelle, um Bürger zu beteiligen:
- Vergünstigte Stromtarife, die direkt an die Haushalte weitergegeben werden.
- Finanzierung gemeinnütziger Projekte, etwa für Stiftungen oder Vereine.
- Sparbriefe und Nachrangdarlehen, die eine finanzielle Teilhabe ermöglichen.
- Pauschale Ausgleichszahlungen für Anwohner, die in der Nähe von Windenergieanlagen wohnen.
Der Kreis Warendorf betont, dass diese Vielfalt an Beteiligungsformen den sozialen Zusammenhalt stärkt und die Energiewende lokal verankert. So können Bürger selbst entscheiden, in welcher Form sie partizipieren möchten.
Erfahrungsaustausch zwischen Kommunen
Da das Verfahren noch neu ist, verfügen viele Gemeinden bislang über wenig Erfahrung mit den Verhandlungen. Um den Einstieg zu erleichtern, organisierten die Klimaschutzmanager des Kreises Warendorf einen Austausch mit Vertretern von elf Kommunen. Ziel war es, voneinander zu lernen und Beispiele guter Praxis zu sammeln.
In diesem Rahmen stellte Carolin Wicke von der Landesgesellschaft für Energie und Klimaschutz (NRW.Energy4Climate) verschiedene Ansätze für die Gestaltung der Vereinbarungen vor. Sie zeigte Handlungsmöglichkeiten auf, wie Kommunen künftig stärker von den Projekten profitieren können.
Unterstützung für Gemeinden mit knappen Haushalten
Viele Städte und Gemeinden stehen unter finanziellem Druck. Die neuen Einnahmen aus dem Bürgerenergiegesetz können daher einen wichtigen Beitrag zur Haushaltsstabilität leisten. Umwelt- und Planungsdezernent Michael Ottmann erklärte dazu wörtlich: „Diese Einnahmen erhöhen die Akzeptanz für Windenergieanlagen und helfen unseren Kommunen gerade in knapper Kassen sehr“.
Die zusätzliche Finanzierung schafft somit Spielräume, etwa für Investitionen in Klimaschutz, Infrastruktur oder Bildung. Gleichzeitig verbessert sie das Verhältnis zwischen Betreibern und Bevölkerung, da beide Seiten von der Energiewende profitieren.
Mit der Umsetzung des Bürgerenergiegesetzes Nordrhein-Westfalen setzt der Kreis Warendorf ein klares Zeichen für Beteiligung und Transparenz. Die Kombination aus finanzieller Teilhabe, lokaler Kooperation und nachhaltiger Energiegewinnung zeigt, dass die Energiewende erfolgreich gestaltet werden kann, wenn alle Akteure einbezogen werden.
Quelle: Die Glocke, www.on-the-top.net/de/