Datenschutzfehler bei Missbrauchsstudie in Münster anerkannt

Bistum Münster Bistum Münster pixabay/Foto illustrativ

Das Bistum Münster hat eine Datenschutzverletzung im Zusammenhang mit der Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs bestätigt. Die Entscheidung des interdiözesanen Datenschutzgerichts in Bonn wurde Ende 2024 getroffen und nun offiziell vom Bistum akzeptiert. Der Vorfall betrifft eine missbrauchsbetroffene Person, die gegen die Weitergabe ihrer Daten an externe Wissenschaftler Beschwerde eingelegt hatte.

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Wissenschaftler der Universität Münster erhielten sensible Akten

Zwischen 2019 und 2022 erstellten Forschende der Universität Münster eine Missbrauchsstudie für das Bistum. Dafür erhielten sie unter anderem Unterlagen zur sogenannten „Anerkennung des Leids“. Die betroffene Person bemängelte, dass ihre persönlichen Daten darin nicht ausreichend anonymisiert worden seien. Das interdiözesane Datenschutzgericht gab der Beschwerde statt. Die Weitergabe dieser Akten an ein externes Forschungsteam ohne ausreichende Datenanonymisierung wurde als Verstoß gegen den kirchlichen Datenschutz gewertet.

Entscheidung des Datenschutzgerichts in Bonn wurde akzeptiert

Das Bistum Münster hat die Entscheidung des Gerichts vollständig akzeptiert. Es wurde eingeräumt, dass der Schutz personenbezogener Informationen nicht im gebotenen Maß berücksichtigt wurde. Der Fall zeigt, dass auch bei wissenschaftlicher Aufarbeitung von Missbrauch ein sensibles Vorgehen mit den Daten erforderlich ist. Die betroffene Person erhielt eine offizielle Entschuldigung sowie ein Angebot zur finanziellen Entschädigung.

Neue Leitlinien für den Umgang mit Betroffenen

In der Reaktion auf den Vorfall betonte das Bistum, künftig stärker die Sichtweise der Betroffenen bei Abwägungsprozessen zu berücksichtigen. Die Perspektive der Opfer soll noch konsequenter handlungsleitend sein. Dies betrifft insbesondere zukünftige Projekte zur historischen Aufarbeitung innerkirchlicher Missbrauchsfälle. Es wird erwartet, dass neue interne Richtlinien erarbeitet werden, um Datenschutzverstöße dieser Art zu vermeiden.

Maßnahmen und Konsequenzen

Folgende Schritte wurden vom Bistum Münster eingeleitet:

  • Überprüfung aller bisherigen Datenfreigaben an externe Stellen.
  • Anpassung der Datenschutzrichtlinien bei Zusammenarbeit mit Wissenschaftseinrichtungen.
  • Dialogangebote für Betroffene zur Mitgestaltung zukünftiger Aufarbeitungsprozesse.
  • Interne Schulungen zur Sensibilisierung im Umgang mit sensiblen Daten.

Der Fall aus Münster macht deutlich, dass institutionelle Aufarbeitung ohne konsequenten Datenschutz nicht gelingen kann. Die Anerkennung der Versäumnisse ist ein erster Schritt zu mehr Transparenz und Verantwortung.

Quelle: Radio Waf, www.extratimeout/de