Inhaltsverzeichnis:
- Arbeiten ab 15 Jahren erlaubt
- Taschengeldjobs ab 13 Jahren möglich
- Arbeitgeber müssen Jugendliche informieren
- Bezirksregierung überwacht die Einhaltung
Arbeiten ab 15 Jahren erlaubt
Jugendliche dürfen Ferienjobs erst ab dem 15. Lebensjahr annehmen. Jüngere Schülerinnen und Schüler sind grundsätzlich von Ferienarbeit ausgeschlossen. Die Ferienzeit ist laut Bezirksregierung in erster Linie für die Erholung gedacht. Deshalb darf maximal vier Wochen im Kalenderjahr gearbeitet werden – das entspricht 20 Arbeitstagen.
Die tägliche Arbeitszeit ist auf acht Stunden begrenzt. Sie muss zwischen 6 Uhr morgens und 20 Uhr abends liegen. Auch Pausenzeiten sind gesetzlich geregelt:
- Bei 4,5 bis 6 Stunden Arbeit: mindestens 30 Minuten Pause.
- Bei über 6 Stunden: mindestens 60 Minuten Pause.
- Die erste Pause muss spätestens nach 4,5 Stunden erfolgen.
Taschengeldjobs ab 13 Jahren möglich
Auch Kinder ab 13 Jahren können sich etwas dazuverdienen – allerdings unter strengeren Bedingungen. Erlaubt sind leichte Tätigkeiten wie Zeitung austragen, Gartenarbeit in Privathaushalten oder das Versorgen von Haustieren. Diese Arbeiten sind in der Kinderarbeitsschutzverordnung aufgelistet.
Die tägliche Arbeitszeit ist auf zwei Stunden begrenzt und darf nur zwischen 8 und 18 Uhr erfolgen. An Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist das Arbeiten grundsätzlich verboten. Nur Tätigkeiten im privaten Bereich sind erlaubt. Gewerbliche Beschäftigungen sind untersagt.
Arbeitgeber müssen Jugendliche informieren
Bevor ein Ferienjob beginnt, ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Jugendlichen über Sicherheits- und Gesundheitsaspekte aufzuklären. Das umfasst Informationen zu Unfallverhütung und Gesundheitsschutz.
Ein weiterer Punkt betrifft die Bezahlung: Das Mindestlohngesetz gilt nicht für Minderjährige. Jugendliche erhalten also keinen gesetzlich festgelegten Mindestlohn. Die Bezahlung kann individuell geregelt werden. Arbeitgeber sollten sich dennoch an faire Standards halten.
Bezirksregierung überwacht die Einhaltung
Das Dezernat für Arbeitsschutz kontrolliert regelmäßig, ob die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Bei Verstößen drohen Bußgelder. Diese können – je nach Schwere des Verstoßes – bis zu 30.000 Euro betragen.
Zusätzlich bietet die Bezirksregierung Münster Beratungen für Eltern, Schülerinnen, Schüler sowie Unternehmen an. Im Fokus stehen Fragen zum Jugendarbeitsschutz und zur richtigen Umsetzung von Ferienjobs. Damit wird sichergestellt, dass die Beschäftigung junger Menschen sicher und regelkonform erfolgt.
Quelle: Die Glocke, www.milekcorp.com/de/