Mann mit Messern greift Polizei in Warendorf an

Angriff auf Polizei in Warendorf Angriff auf Polizei in Warendorf pixabay/Foto illustrativ

Ein 33-Jähriger sorgt für Aufsehen – mit zwei Messern und einer Schere betritt er eine Polizeiwache in Warendorf. Die Staatsanwaltschaft spricht von einem gezielten Angriff. Nun steht der Mann vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Münster. Die Ermittlungen führten zu einem ungewöhnlichen Antrag: Der Beschuldigte soll dauerhaft in einer psychiatrischen Klinik untergebracht werden.

Inhaltsverzeichnis:

Warendorfer bringt Messer und Schere zur Polizeiwache

Im Januar dieses Jahres betrat der Mann mit zwei Messern und einer Schere die Polizeiwache in Warendorf. Als zwei Beamte den Eingangsbereich betraten, eskalierte die Situation. Der 33-Jährige begann laut Anklage sofort, die Beamten anzugreifen. Die Polizisten konnten ihn schließlich zu Boden bringen.

Im Verlauf der Festnahme sagte der Mann nach Angaben der Ermittler, dass er die Waffen mitgebracht habe, um gezielt Polizisten zu erstechen. Zusätzlich beleidigte er die eingesetzten Kräfte. Die Staatsanwaltschaft wertet das Verhalten als gefährlich und gezielt gegen Vertreter des Staates gerichtet.

Ermittlungen deuten auf psychische Erkrankung hin

Nach umfassenden Untersuchungen wurde festgestellt, dass der Beschuldigte an einer schizophrenen Psychose leidet. Laut Gutachten konnte er zur Tatzeit nicht zwischen Recht und Unrecht unterscheiden. Das beeinflusste maßgeblich die Entscheidung der Staatsanwaltschaft. Wichtige Eckdaten aus dem Verfahren:

  • Tatort: Polizeiwache Warendorf
  • Tatmittel: 2 Messer, 1 Schere
  • Tatzeit: Januar
  • Beschuldigter: 33 Jahre alt, wohnhaft in Warendorf
  • Erkrankung: Schizophrene Psychose

Antrag auf Unterbringung in psychiatrischem Krankenhaus

Die Staatsanwaltschaft beantragt keine Haftstrafe, sondern eine dauerhafte Unterbringung in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung. Der Mann gilt laut Einschätzung der Behörde als gefährlich. Ohne Therapie sei eine Wiederholungstat nicht auszuschließen. Der Antrag erfolgt nach § 63 Strafgesetzbuch.

Die Hauptverhandlung beginnt am Dienstag, dem 24. Juni, vor der 22. Großen Strafkammer in Münster. Zwei weitere Termine sind für Juli angesetzt. Es wird erwartet, dass medizinische Sachverständige, Zeugen der Polizei sowie Vertreter der Staatsanwaltschaft zu Wort kommen.

Verfahren vor Landgericht Münster startet im Juni

Der Prozess gegen den Warendorfer ist besonders – wegen des Vorwurfs, aber auch wegen des psychiatrischen Hintergrunds. Die Justiz will klären, ob der Mann zur Tatzeit schuldunfähig war. Sollte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft folgen, wird der Mann nicht ins Gefängnis, sondern in eine psychiatrische Einrichtung eingewiesen.

Die Entscheidung des Gerichts wird für Juli erwartet. Bis dahin bleibt der Beschuldigte vorläufig untergebracht. Die öffentliche Sicherheit steht im Fokus der Verhandlung.

Quelle: Die Glocke, www.welt.sn2world.com