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Erphoviertel Münster
Im Erphoviertel wird die Bewohnerparkzone N im vierten Quartal dieses Jahres eingeführt. Anwohnende mit Hauptwohnsitz in diesem Gebiet können dann einen Bewohnerparkausweis beantragen. Mit diesem Ausweis dürfen Fahrzeuge zeitlich unbegrenzt auf öffentlichen Parkplätzen stehen. Ohne Ausweis gilt eine andere Regel. In diesem Fall ist eine Parkscheibe erforderlich, und die maximale Parkdauer beträgt 2 Stunden.
Das Gebiet der Zone N liegt klar definiert. Es erstreckt sich zwischen Gartenstraße, den Bahnschienen und dem Niedersachsenring. Ein Gutachten zeigt dort eine Parkraumauslastung von über 90 Prozent. Gründe dafür sind die zeitlich unbegrenzte Nutzung durch Pendlerinnen, Pendler und Gäste sowie eine geringe Zahl privater Stellplätze. Vergleichbare Herausforderungen im Verkehrsraum werden auch bei Initiativen zur Sicherheit thematisiert, mehr hier.
Pluggendorf Münster
Die Bewohnerparkzone M in Pluggendorf startet bereits im zweiten Quartal dieses Jahres. Auch hier erhalten gemeldete Anwohnende die Möglichkeit, einen Bewohnerparkausweis zu nutzen. Das Parken ist mit diesem Dokument ohne zeitliche Begrenzung erlaubt. Für alle anderen gilt erneut die Parkscheibenpflicht mit einer Höchstdauer von 2 Stunden.
Die Zone M umfasst den Bereich zwischen Bismarckallee, Weseler Straße und Kolde-Ring. Ein Bewohnerparkausweis kann jeweils für ein Auto mit einer Länge von weniger als 5,25 Meter beantragt werden. Die Maßnahme soll sicherstellen, dass Anwohnende ihr Fahrzeug näher an der eigenen Wohnung abstellen können.
Besucher und Ausnahmen
Auch für Besuch gibt es eine geplante Lösung. Die Stadtverwaltung kündigte an, eine Regelung für Besucherparkausweise einzuführen. Münsteranerinnen und Münsteraner, die in einer Bewohnerparkzone gemeldet sind, sollen diese Ausweise für ihren Besuch beantragen können.
Nicht alle Straßen fallen unter die neuen Regeln. Ausnahmen gelten für bestimmte Abschnitte:
- Bismarckallee zwischen Weseler Straße und Körnerstraße
- Bismarckallee zwischen Sperlichstraße und Kardinal-von-Galen-Ring
- Scharnhorststraße zwischen Kolde-Ring und Sperlichstraße
Auf diesen Strecken bleibt die Nutzung mit Parkschein erlaubt. Die bestehenden Parkscheinregelungen bleiben dort bestehen und ergänzen andere verkehrsbezogene Maßnahmen im Stadtgebiet, siehe auch Münster.
Weitere Informationen stellt die Stadt Münster auf ihrer offiziellen Website bereit
https://www.stadt-muenster.de
FAQ
Ab wann gelten die neuen Bewohnerparkzonen in Münster?
Die Bewohnerparkzone M in Pluggendorf wird im zweiten Quartal dieses Jahres eingeführt. Die Bewohnerparkzone N im Erphoviertel folgt im vierten Quartal dieses Jahres.
Wer kann einen Bewohnerparkausweis beantragen?
Einen Bewohnerparkausweis können Personen beantragen, die ihren Hauptwohnsitz im jeweiligen Bewohnerparkgebiet haben.
Wie lange darf ohne Parkausweis geparkt werden?
Ohne Bewohnerparkausweis dürfen Fahrzeuge auf öffentlichen Parkplätzen nur mit Parkscheibe und maximal für 2 Stunden abgestellt werden.
Gibt es Sonderregelungen für Besucher?
Ja, die Stadtverwaltung plant eine Regelung, mit der Anwohnende für ihren Besuch Besucherparkausweise beantragen können.
Welche Straßen sind von den Bewohnerparkzonen ausgenommen?
Ausgenommen sind bestimmte Abschnitte der Bismarckallee sowie die Scharnhorststraße, auf denen weiterhin eine Parkscheinregelung gilt.
Quelle: Antenne Münster, Webrivaig