Inhaltsverzeichnis:
- Arbeit und soziales system
- Bürgergeld und grundsicherung
- Steuern und familienleistungen
- Unterhalt und pflege
- Renten und krankenversicherung
- Energie und umwelt
- Mobilität und verkehr
- Verbraucher und EU-regeln
Arbeit und soziales system
Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 von 12,82 auf 13,90 Euro brutto pro Stunde. Für 2027 ist eine weitere Erhöhung auf 14,60 Euro vorgesehen. Parallel wächst die Verdienstgrenze für Minijobs von 556 auf 603 Euro monatlich, später auf 633 Euro.
Alle Sozialleistungen werden ab 2026 ausschließlich per Überweisung ausgezahlt. Bar- oder Scheckzahlungen entfallen vollständig. Leistungsbeziehende müssen ein Girokonto besitzen und ihre IBAN angeben.
Neu ist auch die Aktivrente. Rentnerinnen und Rentner dürfen bei Erwerbstätigkeit bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei verdienen. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung bleiben verpflichtend.
Bürgergeld und grundsicherung
Die Regelsätze des Bürgergeldes ändern sich 2026 nicht. Alleinstehende erhalten weiterhin 563 Euro pro Monat. Paare bekommen jeweils 506 Euro.
Das Bürgergeld wird künftig als Grundsicherung für Arbeitssuchende bezeichnet. Die Leistung richtet sich weiterhin an erwerbsfähige Menschen ohne ausreichendes Einkommen oder Vermögen.
Steuern und familienleistungen
Der steuerliche Grundfreibetrag steigt auf 12.348 Euro. Einkommen bis zu dieser Grenze bleiben steuerfrei.
Die Kinderfreibeträge erhöhen sich auf 9.756 Euro pro Kind. Auch das Kindergeld steigt. Familien erhalten 259 Euro monatlich je Kind.
- Grundfreibetrag: 12.348 Euro
- Kinderfreibetrag: 9.756 Euro
- Kindergeld: 259 Euro monatlich
Die Einkommensgrenze beim Elterngeld bleibt bei 175.000 Euro Jahreseinkommen. Die Höhe der Leistung bleibt unverändert.
Die Ehrenamtspauschale steigt von 840 auf 960 Euro pro Jahr.
Unterhalt und pflege
Der Mindestunterhalt für Kinder wird angehoben. Kinder bis fünf Jahre erhalten künftig 486 Euro, Kinder von sechs bis elf Jahren 558 Euro, Jugendliche von 12 bis 17 Jahren 653 Euro.
Volljährige Kinder erhalten 698 Euro. Der Bedarfssatz für auswärtig wohnende Auszubildende und Studierende bleibt bei 990 Euro.
Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung bleibt bei 3,6 Prozent. Pflegegeld und Sachleistungen bleiben unverändert.
Der gemeinsame Jahresbetrag von 3.539 Euro für Ersatz- und Kurzzeitpflege bleibt bestehen.
Renten und krankenversicherung
Die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung steigt auf 8.450 Euro monatlich. Darüber hinausgehende Einkommen bleiben beitragsfrei.
In der gesetzlichen Krankenversicherung erhöht sich die Grenze auf 69.750 Euro jährlich. Die Versicherungspflichtgrenze steigt auf 77.400 Euro.
Die elektronische Patientenakte wird erweitert. Der Medikationsplan berücksichtigt künftig Einnahmezeiten, Körpergewicht und Allergien.
Energie und umwelt
Der CO2-Preis steigt 2026 erneut. Er wird künftig über Zertifikate am Markt gebildet. Der festgelegte Preiskorridor liegt zwischen 55 und 65 Euro pro Tonne CO2.
Tanken sowie Heizen mit Öl und Gas werden dadurch teurer, was die Diskussion um die Energiewende weiter verstärkt, mehr dazu hier.
Durch einen staatlichen Zuschuss von 6,5 Milliarden Euro sollen die Strom-Netzentgelte sinken. Verivox rechnet mit einer Reduzierung von 1,52 Cent pro Kilowattstunde.
Die Gasspeicherumlage entfällt ab Januar 2026. Gleichzeitig steigen vielerorts die Gasnetzentgelte.
Mobilität und verkehr
Die Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos wird um fünf Jahre verlängert. Sie gilt maximal bis zum 31. Dezember 2035.
Ab 2026 muss die Kfz-Steuer vollständig im Voraus gezahlt werden. Ratenzahlungen sind nicht mehr möglich.
Das Deutschlandticket kostet ab Januar 63 Euro pro Monat. Es bleibt bundesweit gültig.
Führerscheine aus den Jahren 1999 bis 2001 müssen bis zum 19. Januar 2026 umgetauscht werden. Weitere Informationen dazu finden sich hier.
Fahrzeuge mit blauer TÜV-Plakette müssen 2026 zur Hauptuntersuchung.
Verbraucher und EU-regeln
Die Pendlerpauschale steigt auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer. Sie gilt unabhängig vom genutzten Verkehrsmittel.
USB-C wird ab 2026 Standardanschluss für neue Laptops. Ziel ist die Reduzierung von Elektroschrott.
Batterien und E-Zigaretten können künftig einfacher zurückgegeben werden. Der Handel ist zur Annahme verpflichtet.
Ab Juli 2026 müssen Hersteller Reparaturen auch nach Ablauf der Gewährleistung anbieten. Die Preise müssen transparent und angemessen sein.
Ab Juni 2026 müssen Online-Shops einen gut sichtbaren Button zum Widerruf anbieten. Neue EU-Regeln für Kleinkredite und Buy-now-pay-later-Angebote greifen ab November 2026.
Quelle: NDR
FAQ
Was ändert sich 2026 beim Mindestlohn in Deutschland?
Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro brutto pro Stunde. Für das Jahr 2027 ist bereits eine weitere Erhöhung auf 14,60 Euro vorgesehen.
Wie hoch ist die neue Verdienstgrenze für Minijobs ab 2026?
Die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs erhöht sich ab 2026 von 556 Euro auf 603 Euro. Ab 2027 steigt sie weiter auf 633 Euro.
Welche Änderungen gelten 2026 beim Bürgergeld?
Die Regelsätze des Bürgergeldes bleiben 2026 unverändert. Alleinstehende erhalten weiterhin 563 Euro pro Monat, Paare jeweils 506 Euro. Das Bürgergeld wird künftig als Grundsicherung für Arbeitssuchende bezeichnet.
Was ändert sich bei Steuern und Familienleistungen im Jahr 2026?
Der Grundfreibetrag steigt auf 12.348 Euro, die Kinderfreibeträge auf 9.756 Euro pro Kind. Das Kindergeld erhöht sich auf 259 Euro monatlich je Kind.
Steigen Energiepreise durch neue Regelungen ab 2026?
Ja, der CO2-Preis steigt 2026 erneut. Er bewegt sich in einem Preiskorridor zwischen 55 und 65 Euro pro Tonne CO2 und verteuert Tanken sowie Heizen mit Öl und Gas.
Wie teuer ist das Deutschlandticket ab 2026?
Das Deutschlandticket kostet ab dem 1. Januar 2026 63 Euro pro Monat. Es bleibt bundesweit gültig für den gesamten öffentlichen Nahverkehr.
Welche neuen Pflichten gelten 2026 für Verbraucher beim Online-Kauf?
Ab Juni 2026 müssen Online-Händler einen gut sichtbaren Button anbieten, mit dem Verbraucher einen Kauf per Klick widerrufen können.
Was ändert sich 2026 bei Reparaturen von Elektrogeräten?
Hersteller müssen ab Juli 2026 auch nach Ablauf der zweijährigen Gewährleistung Reparaturen anbieten. Die Preise müssen transparent und angemessen sein.