Inhaltsverzeichnis
- Lindenreihe an der Hauptstraße in Ostbevern
- Amt für Umwelt und Naturschutz im Kreis Warendorf
- Neue Linden für die Gemeinde Ostbevern
- Bundesnaturschutzgesetz und Verkehrssicherungspflicht
Lindenreihe an der Hauptstraße in Ostbevern
An der Hauptstraße in Ostbevern befindet sich eine alte Linden-Reihe mit insgesamt 9 Bäumen. Zwei dieser Linden müssen in den kommenden Tagen entfernt werden. Ein externes Gutachten bescheinigte ihnen keine Zukunft mehr.
Der Sachverständige stellte Einfaulungen, Risse und bruchgefährdete Starkäste fest. Die Schäden sind bereits zu weit fortgeschritten. Eine Sicherung ist nicht mehr möglich. Die Fällarbeiten organisiert die Gemeinde Ostbevern. Bereits früher stand die Kommune im Fokus, etwa beim Prozess in Ostbevern.
Während der Maßnahmen kann es zu kurzfristigen Sperrungen kommen. Kreis und Gemeinde bitten um Verständnis.
Amt für Umwelt und Naturschutz im Kreis Warendorf
Die Pflege der übrigen Naturdenkmale erfolgt durch Fachunternehmen. Teilweise handelt es sich um reine Kronenpflege. Dabei wird Totholz entfernt. So wird verhindert, dass Äste ausbrechen und herabfallen.
In anderen Fällen werden Kronensicherungen ausgetauscht. Geschädigte Äste werden eingekürzt. Für die verbleibenden 7 Linden in Ostbevern besteht eine mehrjährige Zukunftsprognose.
Die Untere Naturschutzbehörde stimmt sich eng mit der ausführenden Firma ab. Dabei werden die Belange des Artenschutzes berücksichtigt. Hinweise zu möglichen Gefahren durch Pilze finden sich mehr hier.
- Entfernung von Totholz
- Austausch von Kronensicherungen
- Einkürzung geschädigter Äste
- Regelmäßige Kontrolle der Stand- und Bruchsicherheit
Neue Linden für die Gemeinde Ostbevern
Damit die Hauptstraße weiterhin von großen Kronen gesäumt wird, spendet der Kreis zwei neue Linden. Diese ersetzen die gefällten Bäume.
Unter guten Bedingungen können sie in etwa 10 Jahren eine Höhe von 10 bis 12 Metern sowie eine Kronenbreite von 6 bis 8 Metern erreichen. Die Gemeinde schafft dafür einen ausreichend großen und zukunftsfähigen Wurzelraum.
| Merkmal | Angabe |
|---|---|
| Anzahl neuer Bäume | 2 |
| Erwartete Höhe nach 10 Jahren | 10–12 Meter |
| Erwartete Kronenbreite | 6–8 Meter |
| Zuständig für Organisation | Gemeinde Ostbevern |
Bundesnaturschutzgesetz und Verkehrssicherungspflicht
Einzelbäume, Baumreihen oder Alleen gelten laut Bundesnaturschutzgesetz als besondere Einzelschöpfungen der Natur. Häufig sind sie sehr alt, selten oder historisch bedeutsam. Beispiele sind Gerichtseichen.
Die Kreisverwaltung betreut und schützt diese Naturdenkmale. Sie werden regelmäßig kontrolliert und fortlaufend gepflegt. Ziel ist ihr möglichst langer Erhalt.
Doch jeder Baum erreicht irgendwann sein natürliches Lebensende. Pilzbefall, Krankheiten, Wurzelschäden oder klimatische Veränderungen können diesen Prozess beschleunigen. An stark frequentierten Standorten ist ein Verbleib nicht immer möglich. Aufgrund der Verkehrssicherungspflicht müssen nicht mehr standsichere Bäume in solchen Fällen gefällt werden.
Eine nachlassende Vitalität ist oft äußerlich erkennbar. Manchmal reicht eine Sichtkontrolle jedoch nicht aus. Dann wird ein externer Gutachter hinzugezogen. Dieser untersucht den Baum bei Bedarf auch mit technischen Hilfsmitteln.
FAQ
Warum werden zwei Linden an der Hauptstraße in Ostbevern gefällt?
Ein externes Gutachten stellte Einfaulungen, Risse und bruchgefährdete Starkäste fest. Die Schäden sind so weit fortgeschritten, dass keine Zukunftsprognose mehr besteht und die Verkehrssicherheit nicht mehr gewährleistet werden kann.
Wie viele Bäume umfasst die Lindenreihe in Ostbevern insgesamt?
Die Lindenreihe an der Hauptstraße besteht aus insgesamt 9 Bäumen. Zwei werden entfernt, 7 verbleiben mit einer mehrjährigen Zukunftsprognose.
Welche Maßnahmen führt das Amt für Umwelt und Naturschutz durch?
Das Amt lässt unter anderem Totholz entfernen, Kronensicherungen austauschen und geschädigte Äste einkürzen. Ziel ist der Erhalt der Naturdenkmale und die Sicherung des Verkehrs.
Wer organisiert die Fällarbeiten in Ostbevern?
Die Fällarbeiten der beiden Linden werden von der Gemeinde Ostbevern organisiert.
Was sieht das Bundesnaturschutzgesetz bei Naturdenkmalen vor?
Das Bundesnaturschutzgesetz definiert Einzelbäume, Baumreihen oder Alleen als besondere Einzelschöpfungen der Natur. Sie werden regelmäßig kontrolliert, gepflegt und möglichst lange erhalten.
Wie entwickeln sich die neu gepflanzten Linden?
Unter guten Bedingungen können die zwei neuen Linden innerhalb von etwa 10 Jahren eine Höhe von 10 bis 12 Metern sowie eine Kronenbreite von 6 bis 8 Metern erreichen.
Quelle: KREIS WARENDORF, SN2 WORLD