Steuerprozess gegen Ahlener wegen Sportwetten

Angeklagter aus Ahlen vor Gericht Angeklagter aus Ahlen vor Gericht Foto: pixabay

Ein 37-jähriger Mann aus Ahlen muss sich seit Mittwoch vor dem Landgericht Münster verantworten. Ihm wird vorgeworfen, zwischen 2011 und 2017 in Beckum mehrere Sportwetten-Annahmestellen betrieben und dabei erhebliche Einnahmen nicht versteuert zu haben. Die geschätzte Schadenshöhe beläuft sich auf einen siebenstelligen Betrag. Beim Auftakt des Prozesses verweigerte der Angeklagte jegliche Aussage.

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Zweifel an Verantwortung des Angeklagten

Die Strafkammer des Landgerichts Münster sieht die Beweislage als schwierig an. Zwar stehen die Vorwürfe im Raum, jedoch gibt es Zweifel daran, ob der 37-Jährige tatsächlich allein verantwortlich ist. Laut Angaben des Gerichts könnte auch sein inzwischen verstorbener Vater in die Steuerhinterziehung verwickelt gewesen sein. Das erschwert eine klare Zuweisung der Schuld.

Gericht erwägt Einstellung gegen Geldzahlung

Ein Gerichtssprecher bestätigte, dass eine Einstellung des Verfahrens gegen eine Zahlung im Raum steht. Die Staatsanwaltschaft schlug vor, den Prozess gegen eine Zahlung von 50.000 Euro zu beenden. Die Verteidigung begrüßte diesen Vorschlag. Eine Entscheidung ist jedoch noch nicht gefallen. Das Gericht stellte klar, dass der Betrag zunächst gezahlt werden müsse, bevor eine Verfahrenseinstellung in Betracht kommt.

Nächster Verhandlungstag in Münster bereits terminiert

Der nächste Verhandlungstermin wurde für Mittwoch der kommenden Woche angesetzt. Erst nach Zahlung der vorgeschlagenen Summe kann das Verfahren offiziell eingestellt werden. Bis dahin bleibt offen, ob es zu einer Fortsetzung des Prozesses oder zu einem Vergleich kommt.

Wichtige Eckpunkte zum Fall

  • Angeklagter: 37 Jahre alt, wohnhaft in Ahlen
  • Zeitraum der mutmaßlichen Taten: 2011 bis 2017
  • Ort der Aktivitäten: Sportwetten-Annahmestellen in Beckum
  • Schaden: mindestens siebenstelliger Betrag
  • Gericht: Landgericht Münster
  • Verfahrensvorschlag: Einstellung gegen Zahlung von 50.000 Euro
  • Nächster Termin: kommender Mittwoch

Der Fall bleibt weiterhin offen – eine Entscheidung des Gerichts steht aus.

Quelle: Radio Waf, www.welt.sn2world.com