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Ab Mitternacht des 28. Dezember dürfen im Kreis Warendorf Feuerwerkskörper für Silvester verkauft werden. Der Umgang mit Raketen und Böllern erfordert jedoch besondere Vorsicht, sowohl beim Kauf als auch bei der Nutzung. Wichtige Regelungen und Sicherheitsmaßnahmen sind zu beachten, um Unfälle und Verstöße zu vermeiden.

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