Feuerwerk-Verkauf startet - Sicherheit steht an erster Stelle

Feuerwerk-Warendorf Feuerwerk-Warendorf pixabay/Foto illustrativ

Ab Mitternacht des 28. Dezember dürfen im Kreis Warendorf Feuerwerkskörper für Silvester verkauft werden. Der Umgang mit Raketen und Böllern erfordert jedoch besondere Vorsicht, sowohl beim Kauf als auch bei der Nutzung. Wichtige Regelungen und Sicherheitsmaßnahmen sind zu beachten, um Unfälle und Verstöße zu vermeiden.

Inhaltsverzeichnis:

CE-Kennzeichen schützt vor Risiken

Eine der zentralen Vorgaben betrifft das CE-Kennzeichen. Laut dem Hauptzollamt Münster stellt das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ohne oder mit gefälschten CE-Kennzeichen eine Straftat dar. Neben den rechtlichen Konsequenzen birgt dies erhebliche Gefahren, da solche Produkte oft mangelhaft verarbeitet sind und ein erhöhtes Unfallrisiko darstellen. Käufer sollten daher beim Erwerb von Feuerwerkskörpern unbedingt auf die korrekte Kennzeichnung achten.

Altersbeschränkungen bei Feuerwerkskategorien

Nicht jedes Feuerwerk ist für jede Altersgruppe geeignet. Feuerwerkskörper der Kategorie F1 dürfen nur an Kinder ab 12 Jahren verkauft werden. Für Raketen und Böller der Kategorie F2 gilt eine Altersgrenze von 18 Jahren. Diese dürfen auch nicht an Minderjährige weitergegeben werden. Alle anderen Arten von Feuerwerk, wie etwa professionelle pyrotechnische Produkte, sind ausschließlich Fachleuten vorbehalten. Käufer sollten sich vor dem Erwerb genau informieren, welcher Kategorie die gewünschten Artikel angehören.

Einschränkungen in Innenstädten

Wo das Feuerwerk gezündet wird, ist ebenfalls entscheidend. Viele Kommunen haben das Böllern in ihren Innenstädten untersagt. In der Altstadt von Warendorf ist beispielsweise das Abbrennen von Feuerwerkskörpern komplett verboten. Diese Regelungen sollen vor allem die Sicherheit der Bevölkerung gewährleisten und Schäden an historischen Gebäuden vermeiden. Es empfiehlt sich, die lokalen Vorschriften vorab zu prüfen, um Bußgelder zu umgehen.

Wichtige Hinweise zusammengefasst

  • Feuerwerk nur mit CE-Kennzeichen kaufen.
  • Kategorie F1: Verkauf ab 12 Jahren, Kategorie F2: Verkauf nur an Volljährige.
  • Nutzung in vielen Innenstädten verboten.

Ein bewusster und regelkonformer Umgang mit Feuerwerkskörpern sorgt nicht nur für eine sichere Silvesternacht, sondern schützt auch alle Beteiligten vor unnötigen Risiken.

Quelle: wpblogs4free.com/de, radiowaf.de