Wie steht es um das Hausrecht

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In Sachen Hausrecht kommt es regelmäßig zu Verwirrungen, Missverständnissen oder fehlendem Wissen.

Für Veranstalter oder Besitzer von Grundstücken und Diskotheken ist es allerdings ein ganz wesentliches Recht. Aber worum handelt es sich beim Hausrecht genau und wie wird es angewendet. Das möchten wir in diesem Artikel einmal übersichtlich zusammentragen.

Was genau ist das Hausrecht?

Zunächst einmal muss gesagt werden, dass es das Hausrecht in keinem Gesetz gibt. Es handelt sich also eher um einen Begriff aus der Umgangssprache. Gemeint ist damit viel mehr eine Mischung aus den Besitzrechten und Eigentumsrechten. Der Grundsatz dabei lautet, dass ein Besitzer mit seinem Eigentum so verfahren kann wie er das möchte. Solange dabei gegen keine Gesetze verstoßen wird, kann er also auf und mit seinem Eigentum machen was immer er möchte. Unterschieden werden muss dabei zwischen Eigentümer und Besitzer. Einem Eigentümer gehört beispielsweise eine bestimmte Immobilie. Der Besitzer ist in diesem Fall etwa der Betreiber einer Diskothek in jener Immobilie. Mit dem Mietvertrag wird das Hausrecht vom Eigentümer an den Besitzer übertragen.

Beispiele für die Anwendung des Hausrechts

Wenn nun jemand versucht, dem Besitzer seinen Besitz streitig zu machen, kann er von seiner Macht dank des Hausrechts gebrauch machen. Wenn etwa ein Kunde in einem Supermarkt versucht etwas zu stehlen und er dabei erwischt wird, kann der Besitzer des Ladens von seinem Hausrecht Gebrauch machen, in dem er dem Dieb ein lebenslanges Hausverbot erteilt. Wenn sich derjenige oder diejenige dagegen weigert, kann er dieses mittels des Sicherheitsdienstes oder der Polizei durchsetzen. Ein weiteres Beispiel für das Hausrecht wäre der Besuch in einer Diskothek. Der Besitzer bzw. der Betreiber kann zum Beispiel festlegen, welcher Kleidungsstil in seinen Räumlichkeiten erwünscht ist und welcher nicht. Die Türsteher kommen diesen Anweisungen dann nach und lassen entsprechend nur die Gäste hinein, die zu den Anforderungen passen. Auch das fällt unter das Hausrecht. Ein weiteres Beispiel wäre ein Besitzer mit einer schönen großen Wiese inklusive See. Er selbst nutzt diesen Ort nicht, erlaubt es aber der Nachbarschaft sich dort im Sommer niederzulassen. Kinder und Hunde sind erlaubt, das Sonnen und Baden ebenso. Das Grillen allerdings verbietet wer, da der Rauch direkt auf sein Grundstück zieht und ihn das stört. Wenn sich nun jemand nicht an dieses Verbot hält, kann er von seinem Hausrecht gebrauch machen und den Gast des Platzes verweisen.

Das Hausrecht umsetzen lassen

In der Regel ist es für einen Betreiber einer Bar, eines Clubs oder den Veranstalter eines Konzertes nicht möglich, sein Hausrecht selbst zu kontrollieren. Daher werden Sicherheitsdienste engagiert, die dann im Namen des Besitzers das Hausrecht umsetzen. Security Frankfurt ist beispielsweise ein solches Unternehmen, welches bei Events diese Aufgabe übernimmt. Halten sich Gäste nicht an die Hausordnung, können sie des Platzes verwiesen werden. Gelingt das durch die Sicherheitsfirma alleine nicht, so wird die Polizei hinzugezogen.