Inhaltsverzeichnis:
- Grundlagen der neuen Berechnung
- Neue Hebesätze für Warendorf beschlossen
- Beispielrechnung für ein Einfamilienhaus
- Kontaktmöglichkeiten für Steuerfragen
Grundlagen der neuen Berechnung
Die Grundsteuer 2025 basiert auf zwei Bescheiden, die bereits 2022 vom zuständigen Finanzamt erlassen wurden. Diese enthalten die relevanten Werte zur Berechnung. Sollte gegen einen dieser Bescheide Einspruch erhoben worden sein, bleibt der Grundsteuerbescheid dennoch gültig.
Die Steuerpflicht gegenüber der Stadt Warendorf bleibt bestehen, bis das Finanzamt über den Einspruch entscheidet. Eine Aussetzung der Zahlungspflicht erfolgt nicht.
Der für 2025 festgelegte Grundsteuermessbetrag wurde per Datenaustausch vom Finanzamt an das Steueramt der Stadt Warendorf übermittelt. Dieser Wert wurde anschließend mit dem festgelegten Hebesatz multipliziert, um die finale Grundsteuerhöhe zu bestimmen.
Neue Hebesätze für Warendorf beschlossen
Am 19. Dezember 2024 beschloss der Stadtrat die neuen Hebesätze für die Grundsteuer 2025:
- Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftlicher Besitz): 344 % (2024: 308 %)
- Grundsteuer B (gewerblicher oder zu Wohnzwecken genutzter Besitz): 639 % (2024: 535 %)
Diese Hebesätze wurden so festgelegt, dass das Gesamtsteueraufkommen der Stadt im Vergleich zu 2024 stabil bleibt. Dies bedeutet jedoch nicht, dass jede einzelne Steuerzahlung identisch bleibt, da die Berechnung individuell angepasst wurde.
Beispielrechnung für ein Einfamilienhaus
Zur Veranschaulichung der neuen Berechnungsmethode dient folgendes Beispiel:
- Grundsteuerwert: 217.200 €
- Steuermesszahl: 0,00031
- Steuermessbetrag: 217.200 € × 0,00031 = 67,33 €
- Hebesatz Grundsteuer B: 639 %
- Zu zahlende Grundsteuer: 67,33 € × 639 % = 430,24 €
Diese Beispielrechnung zeigt, wie die neue Berechnungsweise zu unterschiedlichen Steuerhöhen im Vergleich zum Vorjahr führen kann.
Kontaktmöglichkeiten für Steuerfragen
Für Fragen zur Berechnung der Grundsteuer bietet das Finanzamt Warendorf eine Hotline unter der Nummer 02581/924-1959 an.
Zusätzlich können Anfragen über das Elster-Portal gestellt werden.
Mit der Umsetzung dieser Reform wird das Grundsteuersystem an die neuen gesetzlichen Vorgaben angepasst. Die Stadt Warendorf setzt damit die bundesweite Steuerreform fristgerecht um.
Quelle: www.extratimeout.com/de, wn.de