Wenn es dann doch mal der Fall ist und man sieht, dass der TÜV abgelaufen ist, ist die Panik groß. Denn, den TÜV zu überziehen ist keine gute Idee. Es wird nicht nur ein Bußgeld fällig, nein, es kann auch Punkte in Flensburg geben.
Dazu kommt, dass die Prüfung dann auch teurer wird, als sie im korrekten Zeitraum ist. Auch eine Rückdatierung der Plakette ist seit 2012 nicht mehr möglich. Zum Glück kann man unter anderem zur KFZ Prüfstelle Berlin gehen.
TÜV-Termin überschritten-Was ist zu beachten
Die Hauptuntersuchung, beziehungsweise der TÜV, darf generell nicht überzogen werden. Dazu gibt es eine klare Regelung in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung. Es handelt sich bei einer Terminüberschreitung um eine Ordnungswidrigkeit, welche allerdings erst nach zwei Monaten Überschreitung mit einem Bußgeld belegt wird. Auf der Prüfplakette ist der Monat der Untersuchung angegeben.
Zu erkennen ist dies, an dem Monat der ganz oben steht, also auf 12 Uhr, wie wenn man eine Uhr betrachtet. In der Mitte der Plakette steht das Prüfungsjahr. Spätestens Ende des angezeigten Monats muss der PKW dem TÜV vorgeführt werden. Ein Bußgeld wegen Überziehung des Termines ist in dem Fall aber erst zwei Monate später fällig. Dies aber auch nur dann, wenn man ohne gültige Plakette in eine Polizeikontrolle kommt. Der TÜV selber, hat nicht die Möglichkeit, ein Bußgeld zu erheben und meldet dies auch nicht an die zuständigen Behörden weiter.
Was kostet der überzogene TÜV?
Was der überzogene TÜV kostet, kann nicht pauschal gesagt werden. Nachfragen kann man in der KFZ Prüfstelle Berlin und jeder anderen Werkstatt. Mindestens zwei Monate kostet die Terminüberschreitung kein Bußgeld. Wenn der TÜV über zwei Monate überzogen wurde, ist ein Bußgeld in Höhe von 15 Euro zu bezahlen. Ab dem vierten Monat Überziehung liegt das Bußgeld schon bei 25 Euro. Wird der TÜV-Termin länger als acht Monate überzogen, werden 60 Euro Bußgeld zu bezahlen sein.
Dazu bekommt man einen Punkt in Flensburg. Auch die Nachprüfungsfrist wird mit einer Strafe belegt. Wer diese überschreitet, muss mit einem Bußgeld von 15 Euro rechnen. Wer seinen Termin um mehr als zwei Monate überzieht, muss ebenfalls eine teurere Hauptuntersuchung bezahlen. Diese liegt bei ungefähr 20 Prozent mehr als die reguläre Untersuchung.
PKW ist durch den TÜV gefallen-Was nun?
Der schlimmste Fall ist eingetreten und der PKW ist wegen den festgestellten Mängeln nicht durch den TÜV gekommen. Damit verlängert sich die Gültigkeit der TÜV-Plakette automatisch um einen Monat. In diesem extra gewährten Zeitraum, muss der Fahrzeugführer die Beanstandungen beseitigen lassen und seinen PKW erneut vorführen.
Wenn diese Frist ungenutzt verstreicht und der PKW nicht vorgeführt wurde, muss eine erneute und kostenpflichtige Hauptuntersuchung durchgeführt werden, welche etwa 20 Prozent mehr kostet als die erste Untersuchung. Zusätzlich drohen bei einer Verkehrskontrolle, ein Bußgeld in Höhe von 15 Euro. Erhebliche Mängel müssen umgehend beseitigt werden, da diese eine erhebliche Gefahr für den Straßenverkehr darstellen. Da spielt die Fristsetzung von einem Monat eine untergeordnete Rolle.
Abgelaufener TÜV beeinflusst auch die Versicherung
Auch wenn der TÜV abgelaufen ist, und es kommt zu einem Unfall, sind die Schäden Dritter durch die Kfz-Versicherung abgedeckt. Dies schließt jedoch fahrlässiges Handeln aus. In einem solchen Fall kann der Halter, von der Versicherung in Haftbarkeit genommen und mit dem Schaden belegt werden. Dabei spielt es auch eine Rolle, ob es sicherheitsrelevante Mängel am Fahrzeug gibt, welche nicht behoben wurden.