Rechtsstreit um gepfändeten Mops aus Ahlen endet

Prozess Prozess piaxbay / Foto illustrativ

Am Montag, dem 21. Oktober, endete der langjährige Rechtsstreit um den gepfändeten und über das Internet verkauften Mops „Edda“, der für großes Aufsehen sorgte. Der Fall erlangte nicht nur in Deutschland, sondern auch international mediale Aufmerksamkeit. Das Oberlandesgericht Hamm wies die Berufung der Klägerin zurück, was bedeutet, dass der Fall nun endgültig abgeschlossen ist.

Die Rolle der Stadt Ahlen und der Verkauf des Mopses

Der Ursprung des Rechtsstreits geht auf das Jahr 2018 zurück, als die Stadt Ahlen einen Mops von einer Schuldnerin pfändete und diesen anschließend über ein Online-Portal verkaufte. Ein städtischer Mitarbeiter bot das Tier für 690 Euro zum Kauf an und beschrieb es dabei als gesund. Die Käuferin, eine Polizeibeamtin aus dem Kreis Mettmann, erwarb das Tier über die Plattform und stellte später fest, dass der Gesundheitszustand des Mopses nicht wie beschrieben war.

Die neue Besitzerin, die den Mops von „Edda“ auf „Wilma“ umbenannte, klagte daraufhin gegen die Stadt und forderte eine Entschädigung in fünfstelliger Höhe. Grund für die Klage waren die hohen Behandlungskosten, die aufgrund der Augenprobleme des Tieres entstanden sind. Die Klägerin argumentierte, dass die Stadt auch für zukünftige Behandlungskosten aufkommen sollte, da der Mops täglich teure Medikamente benötigt und bereits mehrere Operationen durchlaufen hat.

Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm

Das Oberlandesgericht Hamm bestätigte am Montag das Urteil der vorherigen Instanzen und lehnte die Berufung der Klägerin ab. Damit stehen ihr keine weiteren Rechtsmittel zur Verfügung, und die Stadt Ahlen muss lediglich 226 Euro plus Zinsen für die Impfkosten zahlen. Das Gericht sah keinen weiteren Anspruch auf Schadenersatz oder Übernahme der künftigen Behandlungskosten.

Schon im April 2023 war die Klägerin vor dem Landgericht Münster mit ihrer Forderung gescheitert. Lediglich die Impfkosten in Höhe von rund 226 Euro wurden der Klägerin zugesprochen, nicht aber die von ihr geforderten erheblichen Summen für medizinische Behandlungen des Hundes.

Der Fall endet - Diskussionen bleiben

Der Fall des Mopses aus Ahlen hat zahlreiche Diskussionen über den Verkauf von gepfändeten Tieren und die Verantwortung der Städte ausgelöst. Obwohl das Gerichtsurteil klar ist, bleibt die Frage offen, inwiefern Kommunen für die gesundheitlichen Zustände von gepfändeten Tieren haftbar gemacht werden können. Besonders in Fällen, in denen Tiere als gesund verkauft, aber im Nachhinein als krank befunden werden, könnte es weiterhin zu ähnlichen Rechtsstreitigkeiten kommen.

Trotz des Urteils betonte die Klägerin am Rande des Verfahrens, dass ihr Hund weiterhin unter Augenproblemen leidet und auf teure medizinische Versorgung angewiesen ist. Für die Hundebesitzerin war das Urteil ein Rückschlag, doch für die Stadt Ahlen bedeutet es den Abschluss eines juristischen Marathons.

Quelle: www.welt.sn2world.com, radiowaf.de