Pflege von Angehörigen zu Hause

Immer mehr Menschen in Deutschland werden pflegebedürftig, in den nächsten paar Jahren wird die Zahl der Pflegefälle in der Bundesrepublik enorm ansteigen. Somit müssen sich auch immer mehr Haushalte mit dem Thema Pflege auseinandersetzen.

 

Es gibt zwar ambulante Pflegedienste, diese sind jedoch nicht rund um die Uhr da und können nicht alle Aufgaben übernehmen, da dafür einfach die Zeit fehlt.

Wie viele Pflegebedürftige gibt es in Deutschland?

Ende 2019 gab es rund 4,1 pflegebedürftige Menschen in Deutschland, ein Fünftel von diesen Personen wurde in stationären Einrichtungen wie Pflegeheimen versorgt. Bis 2030 soll die Anzahl der Pflegebedürftigen rasant wachsen, Experten gehen von einem steilen Anstieg aus.

Ebenfalls wird eine Verschiebung stattfinden, in Zukunft werden die meisten Pflegebedürftigen zu Hause versorgt werden. Auch die neue Anpassung der Pflegegrade ist auf die ambulante Pflege ausgelegt, da jeder mit Pflegegrad 2 direkt Anspruch auf die Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst hat.

Vor welchen Herausforderungen stehen die Angehörigen?

Die Betreuung von pflegebedürftigen Menschen zu Hause kann insbesondere für Angehörige zu einer großen Herausforderung werden. Auch wenn alle behandlungspflegerischen Tätigkeiten in der Regel von den Pflegefachkräften übernommen werden, bleiben einige grundpflegerische Aufgaben übrig.

Der ein ambulanter Pflegedienst kommt normalerweise nur zwei Mal am Tag in die Wohnung des Betroffenen sein. Somit kommt es immer mal wieder vor, dass die Angehörigen sich um die Körperpflege des Angehörigen kümmern müssen. Das stellt in der Regel kein Problem dar, es sei denn der Pflegebedürftige ist bettlägerig. Dann können schon kleinste Körperwaschungen zu einer Tortur werden, da beispielsweise auch die Haare im Bett gewaschen (https://pflege-thematik.de/pflege-tipps-angehoerige/12-schritte-anleitung-haare-waschen-im-bett/) werden müssen.

Wer darf einen Pflegebedürftigen pflegen?

Diese Entscheidung wird einzig und allein vom Pflegebedürftigen selbst getroffen, dieser darf entscheiden, wer sich um ihn kümmern darf. Das kann ein ambulanter Pflegedienst sein, oder Freunde und Verwandte, aber auch ein ehrenamtlicher Verein darf die Pflege übernehmen.

Wird ein Pflegebedürftiger zu Hause von Angehörigen oder Freunden gepflegt und liegt mindestens Pflegegrad 2 vor, dann erhält der Pflegebedürftige von der Pflegekasse jeden Monat einen gewissen Geldbetrag. Diese Zuschüsse werden Pflegegeld genannt und werden meistens vom Pflegebedürftigen an die pflegenden Personen überwiesen.

Hier eine Auflistung der Pflegegelder nach Pflegegraden:

  • Pflegegrad 1: 0 Euro monatlich
  • Pflegegrad 2: 316 Euro monatlich
  • Pflegegrad 3: 545 Euro monatlich
  • Pflegegrad 4: 728 Euro monatlich
  • Pflegegrad 5: 901 Euro monatlich

Was passiert, wenn die Pflegeperson krank ist?

Falls der Pflegebedürftige von keinem ambulanten Pflegedienst betreut wird, kann es immer mal wieder passieren, dass die Pflegeperson krank wird, oder sich eine Auszeit gönnen möchte. Einen Angehörigen zu pflegen, ist definitiv sehr belastend und kann sehr schnell an den Kräften zerren. Deshalb gibt es vom Gesetzgeber die Verhinderungspflege, diese ist genau für solche Fälle gemacht worden.

Bei der Verhinderungspflege bezahlt die Pflegekasse den Ersatzpfleger für die pflegebedürftige Person. Für insgesamt 6 Wochen im Jahr wird diese Verhinderungspflege von der Krankenkasse übernommen, oftmals wird dann hier ein ambulanter Pflegedienst eingesetzt. Die 6 Wochen müssen nicht am Stück erfolgen, sondern können verteilt über das Jahr hinweg eingeteilt werden.

Pflegekurse für Angehörige

Oftmals sind die Angehörigen anfangs mit den pflegerischen Tätigkeiten stark überfordert, da es einige geschickte Handgriffe benötigt, um die Grundpflege ordentlich durchführen zu können. Für diesen Fall gibt es kostenlose Pflegekurse von Angehörigen, die von der Pflegekasse bezahlt werden.

Hier erlernen die Angehörigen, dann alle notwendigen Fähigkeiten um die pflegebedürftige Person zu Hause fachgerecht pflegen zu können. Ebenfalls gibt es hier auch spezialisierte Schulungen für verschiedene Themen wie den richtigen Umgang mit dementen Menschen und vieles mehr.

Pflege und Beruf vereinbaren

Ähnlich wie für Eltern gibt es auch für pflegende Angehörige die Pflegezeit, dieses Modell ermöglicht es Beschäftigten, sich eine Auszeit zu nehmen, um pflegebedürftige Personen für maximal 6 Monate zu unterstützen. Allerdings können nur nahe Angehörige auf diese Pflegezeit zugreifen, somit muss es sich um die Großeltern, Kinder, Ehepartner, oder Geschwister handeln, damit der Arbeitgeber die Pflegezeit genehmigen kann.

Der Arbeitgeber kann dann den Arbeitnehmer teilweise, oder sogar vollständig von der Arbeit freistellen, jedoch hat der Arbeitgeber dann keinen Anspruch auf Gehalt in der Zeit. Betriebe mit weniger als 15 Mitarbeitern müssen diese Pflegezeit nicht anbieten. Allerdings bleibt die Kranken- und Pflegeversicherung während dieser Zeit erhalten. Eine weitere Voraussetzung für die Pflegezeit ist, dass die pflegebedürftige Person einen Pflegegrad zugewiesen bekommen hat.