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Beteiligung an Windenergie im Kreis Warendorf
Seit Ende 2023 verändert sich im Kreis Warendorf die Finanzierung der Windenergie deutlich. Das Bürgerenergiegesetz Nordrhein-Westfalen bringt neue Impulse für Kommunen und Anwohner. Betreiber von Windenergieanlagen müssen seit Dezember 2023 Gemeinden im Umkreis von 2,5 Kilometern an den Einnahmen beteiligen. Diese Maßnahme soll nicht nur für mehr Akzeptanz, sondern auch für finanzielle Vorteile in der Region sorgen.
Regionalplan Münsterland stärkt Windenergie
Am 31. März verabschiedete der Regionalrat den neuen Regionalplan Münsterland, der die Nutzung von Windenergie im Münsterland künftig gezielter steuern soll. Die neuen Vorgaben treten am 11. April in Kraft und beinhalten eine klare Regelung für ausgewiesene Windenergiegebiete. Bis dahin sind im Kreis Warendorf noch Ausnahmen möglich – mit konkreten Folgen.