Inhaltsverzeichnis:
- Ausnahmegenehmigungen für 13 Windenergieanlagen im Kreis Warendorf
- Gesetzesänderung auf Bundesebene betrifft 120 Windenergiestandorte
- Bisherige Bilanz seit Einführung des Gesetzes „Wind an Land“
- Rechtliche Grundlage sichert Übergangsregelungen
Ausnahmegenehmigungen für 13 Windenergieanlagen im Kreis Warendorf
Die Bezirksregierung Münster hat auf Basis eines Erlasses des nordrhein-westfälischen Wirtschaftsministeriums fünf Ausnahmegenehmigungen erteilt. Diese betreffen insgesamt 13 Windenergieanlagen außerhalb der neu definierten Windvorranggebiete. Grundlage für diese Genehmigungen ist eine Änderung des Landesplanungsgesetzes, die Übergangsregelungen ermöglicht. Sie greifen, wenn vollständige Anträge rechtzeitig gestellt wurden und alle Unterlagen vorlagen.
Die Genehmigungen mussten erteilt werden, da laut aktueller Rechtslage die neuen Regelungen aus dem Regionalplan noch nicht verbindlich angewendet werden dürfen. Der Kreis Warendorf war daher verpflichtet, entscheidungsreife Anträge zu prüfen und zu bewilligen, sofern die rechtlichen Anforderungen erfüllt waren.
Gesetzesänderung auf Bundesebene betrifft 120 Windenergiestandorte
Ein weiteres Gesetz – beschlossen Ende Januar im Bundestag – hat zusätzliche Auswirkungen auf den Windkraftausbau. Es trägt den Titel „Gesetz für mehr Steuerung und Akzeptanz beim Windenergieausbau“ und verhindert, dass neue Standorte außerhalb der festgelegten Windenergiegebiete im Regionalplanentwurf Vorbescheide erhalten. Davon betroffen sind rund 120 Standorte im Kreis Warendorf. Dort dürfen zunächst keine weiteren Windräder genehmigt werden.
Diese Standorte bleiben bis auf Weiteres ungenutzt, da das neue Bundesgesetz keine Ausnahmen zulässt. Die Maßnahme soll den Ausbau strukturierter gestalten und Konflikte bei der Standortwahl vermeiden.
Bisherige Bilanz seit Einführung des Gesetzes „Wind an Land“
Seit Inkrafttreten der „Wind an Land“-Regelung im Jahr 2023 wurden im Kreis Warendorf insgesamt 113 neue Windenergieanlagen genehmigt. Damit zeigt sich ein deutlicher Ausbau in der Region. Für 24 weitere Anlagen liegen Anträge vor, die überwiegend innerhalb der neu ausgewiesenen Gebiete angesiedelt sind. Diese Verfahren sind derzeit noch in Bearbeitung.
Die Entwicklung zeigt, wie dynamisch sich die Energiewende im Münsterland vollzieht. Der neue Regionalplan bietet hierfür künftig einen verbindlicheren Rahmen, mit klaren Vorgaben für die Planung, Flächennutzung und Genehmigungspraxis.
Rechtliche Grundlage sichert Übergangsregelungen
Der Erlass aus Düsseldorf ermöglicht befristet Übergangsentscheidungen, um laufende Genehmigungsverfahren nicht auszubremsen. Damit wird verhindert, dass investierte Planungsarbeit verlorengeht. Diese Ausnahmeregeln gelten jedoch nur bis zur endgültigen Inkraftsetzung des Regionalplans am 11. April.
Die aktuelle Phase markiert somit den Übergang von einer offenen Genehmigungspraxis zu einem planbasierten System, das auf landes- und bundesrechtlichen Vorgaben fußt. Mit dem neuen Plan wird der Windkraftausbau im Münsterland strukturell neu ausgerichtet.
Quelle: Kreis Warendorf