Hintergrund der Abordnungen
Die Bezirksregierung Münster hatte ursprünglich beschlossen, Lehrer für zwei Jahre an Grundschulen im Emscher-Lippe-Raum zu entsenden, um dortige Personalengpässe zu überbrücken. Diese Maßnahme betrifft insgesamt 256 Lehrkräfte, von denen allerdings nur 14 Fälle gerichtlich angefochten wurden. Die restlichen Abordnungen sollen wie geplant mit Beginn des nächsten Schuljahres umgesetzt werden. Die betroffenen Lehrer sollten hauptsächlich an Grundschulen in Gelsenkirchen und Münster aushelfen.
Reaktion der Bezirksregierung
Andreas Bothe, der Regierungspräsident der Bezirksregierung Münster, äußerte sich zu den Gerichtsentscheidungen: „Wir nehmen die Entscheidungen des Gerichtes zur Kenntnis und respektieren diese.“ Er betonte jedoch, dass das Gericht die Praxis der Abordnungen nicht grundsätzlich infrage gestellt hat, was darauf hindeutet, dass die Behörde die Abordnungen in anderen Fällen.
Quelle: RADIOWAF