In der späten Nacht zu Mittwoch ereignete sich auf einem Zubringer zur Bundesstraße 64 ein schwerer Verkehrsunfall. Ein Schwerlasttransporter, der aus Richtung Sassenberg über die B475 kam, verlor in einer Kurve die Kontrolle und kippte um. Dies führte zum Auslaufen von Betriebsstoffen, die jedoch umgehend durch Einsatzkräfte aufgefangen wurden. Spezialisten einer Fachfirma unterstützten die Bergungsarbeiten und pumpten die verbliebenen Betriebsstoffe ab. Glücklicherweise verhinderte die Feuerwehr ein Eindringen der ausgelaufenen Stoffe in die Kanalisation.

Am Dienstag, dem 21. Mai 2024, kam es gegen 10:10 Uhr auf der Landstraße L 586 nahe Sendenhorst zu einem gravierenden Verkehrsunfall. Eine 59 - jährige Fahrerin aus Hilter wurde dabei schwer verletzt.

In Warendorf kam es am Pfingstmontag, dem 20. Mai 2024, zu zwei separaten Vorfällen, bei denen die Polizei wegen des Verdachts auf Fahren unter Einfluss von Drogen oder ohne gültige Fahrerlaubnis eingreifen musste. Die Polizei griff entschlossen ein, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.

Am vergangenen Donnerstag erlebten junge Patientinnen und Patienten in verschiedenen Kinderstationen des Universitätsklinikums Münster (UKM) eine Premiere der besonderen Art. Eine Tänzerin und ein Tänzer vom Theater Münster traten in den Klinikalltag ein, nicht mit einer traditionellen Bühnenshow, sondern mit einem interaktiven Tanzangebot. Ziel dieses Angebotes war es, die Kinder kurzzeitig aus ihrem Klinikalltag zu entführen und ihnen durch die Kunst des Tanzes neue Ausdrucksmöglichkeiten und Freude zu vermitteln.

In Münster kam es zu einem ungewöhnlichen Vorfall auf der Umgehungsstraße B51. Ein 27-jähriger Mann wurde dort mit seinem E - Bike gestoppt. Dies ist bemerkenswert, da Fahrräder auf dieser Strecke strikt verboten sind.

In Münster endete am Montag ein bedeutender Prozesstag, der mit Spannung erwartet wurde. Das Oberverwaltungsgericht für Nordrhein - Westfalen (OVG) hat entschieden, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die Alternative für Deutschland (AfD) sowie ihre Jugendorganisation „Junge Alternative“ weiterhin als rechtsextremen Verdachtsfall führen darf. Diese Entscheidung könnte weitreichende Konsequenzen für die Partei haben.

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