Warendorf - CDU fordert 4 Stunden Parkzeit

Parkzeit Parkzeit fot: pixabay

In der Innenstadt von Warendorf wird eine Verlängerung der maximalen Parkdauer von bisher zwei auf vier Stunden diskutiert. Die Initiative geht von der CDU aus, die mit einem entsprechenden Antrag auf die Beschwerden aus dem Einzelhandel und von Besuchern der Arztpraxen im Stadtzentrum reagiert.

Die Notwendigkeit der Verlängerung

Die derzeitige Begrenzung der Parkdauer auf zwei Stunden wurde im Dezember 2023 im Rahmen eines neuen Parkraumkonzepts eingeführt. „Uns haben zahlreiche Beschwerden erreicht. Die Leute finden, dass zwei Stunden einfach zu kurz sind, um Erledigungen in der Innenstadt stressfrei zu bewältigen“, erklärt Andrea Blacha, die den Vorstoß der CDU begründet. Vor der Einführung des aktuellen Konzepts war es möglich, gegen Gebühr auch länger in der Innenstadt zu parken. Die Änderung erfolgte nach einer Bürgerbeteiligung, in der das Langzeitparken in bevorzugten Innenstadtlagen kritisiert und daraufhin eingeschränkt wurde.

Begründete Beschwerden und vorgeschlagene Lösungen

„Die Beschwerden sind durchaus nachvollziehbar. Im Gutachten wurde die Parkdauer nicht explizit betrachtet. Jetzt sehen wir die Auswirkungen“, so Dirk Schellhammer, Vorsitzender des Stadtentwicklungsausschusses. Er betont, dass eine moderate Erhöhung der Parkdauer dem Bedarf der Innenstadtbesucher und des Einzelhandels gerecht werden könnte, ohne das Langzeitparken zu begünstigen. Die CDU schlägt vor, die Parkdauer sofort auf vier Stunden zu erhöhen, um den aktuellen Herausforderungen, insbesondere der „Baustelle Altstadt“, gerecht zu werden.

Weitere Schritte

Die Stadtverwaltung hat bereits angekündigt, im April erneut mit den Lokalpolitikern über das Parkraumkonzept zu sprechen. Das im Anfang des Jahres in Kraft getretene Konzept sieht vor, dass Parkplätze außerhalb der Altstadt kostenlos sind, während in der Altstadt stets ein Parkschein erforderlich ist - die bisherige Parkscheibe reicht nicht mehr aus. Die kommenden Gespräche im April werden zeigen, ob und wie eine Anpassung des Parkraumkonzepts erfolgen kann.

Quelle: die-glocke.de